beleidigung
Definition
1.- jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. 2.- beleidigende Äußerung oder Handlung. 3.- deutsches Strafrecht: nach § 185 StGB strafbare vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer (natürlichen oder juristischen) Person, wodurch deren Ehre (Wert, der ihr aufgrund der Personenwürde und dem sittlich-sozialen Verhalten zukommt) verletzt wird.
Aussprache
/bəˈlaɪ̯dɪɡʊŋ/
Erklärung
1.- Beleidigungen kann man vor Gericht bringen. 2.- „Eine Beleidigung kann auch auf einem Missverständnis beruhen, während eine Beschimpfung nicht missverstanden werden kann - die Kränkung ist beabsichtigt.“. 3.- „Vollidiot“ ist eine ziemlich grobe Beleidigung.
Details
- Kategorie: Verben
- Gebärdensprache: Lengua de Señas Mexicana (LSM)
- Region: México
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