öffentlich
Definition
1.- so, dass es jeder benutzen darf. 2.- vor den Augen aller.
Aussprache
/ˈœfn̩tlɪç/
Erklärung
1.- Ich besitze keinen Wagen, deshalb benütze ich die öffentlichen Verkehrsmittel. 2.- „Pocketbikes sind für öffentliche Straßen nicht zugelassen.“.
Details
- Kategorie: Familie und verwandte Wörter
- Gebärdensprache: Lengua de Señas Mexicana (LSM)
- Region: México
- Mehr erfahren
