Taschendieb
Definition
1.- Person, die fremde bewegliche Sachen, die sich im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befinden, entwendet.
Aussprache
/ˈtaʃn̩ˌdiːp/
Erklärung
1.- Im Vorbeigehen stieß der Taschendieb gegen den Passanten und entwendete ihm dabei seine Brieftasche.
Details
- Kategorie: Berufe und Gewerbe
- Gebärdensprache: Lengua de Señas Mexicana (LSM)
- Region: México
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