Stellvertreter
Definition
1.- Person, die jemanden (meist für kurze Zeit) ersetzen und dessen Rolle übernehmen kann.
Aussprache
/ˈʃtɛlfɛɐ̯ˌtʁeːtɐ/
Erklärung
1.- „Der Bundesratspräsident ist gemäß Artikel 57 des Grundgesetzes Stellvertreter des Bundespräsidenten, und übt bei dessen Abwesenheit, Rücktritt, Krankheit oder Tod dieses Amt aus.“.
Details
- Kategorie: Berufe und Gewerbe
- Gebärdensprache: Lengua de Señas Mexicana (LSM)
- Region: México
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