Bauherr
Definition
1.- Person oder Instanz, die ein Bauvorhaben in Auftrag gegeben hat.
Aussprache
/ˈbaʊ̯ˌhɛʁ/
Erklärung
1.- „Beim Bauantrag etc. ist "Bauherr", wer den Antrag als solcher unterschreibt. “.
Details
- Kategorie: Berufe und Gewerbe
- Gebärdensprache: Lengua de Señas Mexicana (LSM)
- Region: México
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